Die Helmpflicht bei S-Pedelecs
Bis 2017 wurden alle S-Pedelecs als Fahrrad gesehen und somit war es nicht nötig einen Helm zu tragen. Seit der seit 2017 gültige EU‐Verordnung 168/2013 hat sich dies aber geändert und Fahrer von schnellen S-Pedelecs müssen immer einen Helm tragen, wenn sie Fahrrad fahren. Das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt hat dies angekündigt. In der Vergangenheit gab es ernsthafte Zweifel an der Helmpflicht für S-Pedelecs Fahrer.
Mehr Informationen zur Helmpflicht für S-Pedelecs
Die High-Speed S-Pedelecs werden von nun an als Moped und nicht mehr als Fahrrad gesehen.Zum einen hat dies dafür gesorgt, dass Fahrer beim Fahren auf dem S-Pedelec einen Helm tragen müssen, aber auch alle anderen Regeln für ein Moped einhalten müssen. Zum Beispiel ist das fahren eines S-Pedelecs unter 16 Jahren nicht erlaubt und es muss ein Nummernschild angebracht sein.
Die Frage, wo Radfahrer am besten fahren können, ist jedoch noch sehr ungewiss. Es ist wichtig, dass die Radfahrer sicher mit den S-Pedelecs umgehen können und deshalb auf der Straße wie Mopeds fahren müssen. Aber für die Zukunft wird in diesem Bereich noch mehr Klarheit erwartet.
Die Regeln betreffen jedoch nur die schnellen S-Pedelecs. Dazu gehören Fahrräder, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometer erreichen können, ohne das der Fahrer in die Pedale tritt. Es gibt auch viele Fahrräder auf dem Markt, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen, ohne zu treten. Diese Fahrräder zählen zu den E-Bike und sind von den Regeln ausgeschlossen.
Damit ist Deutschland nicht das einzige Land, indem eine Helmpflicht herrscht.In Ländern wie Spanien, Schweden und der Schweiz ist der Helm für die schnellen S-Pedelecs seit langem Pflicht. In diesen Ländern gibt es auch Regeln für das Tragen eines Helms beim Skateboarden, Radfahren und Snowboarden. Ob dafür in Deutschland Regeln existieren, ist noch unklar.